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21
Jul 10

Beim Bewerben von Girokonten die VKR beachten

Die am 11. Juni 2010 von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachte EU-Verbraucherkreditrichtlinie brachte einige neue Regeln hinsichtlich der Vergabe von Krediten an Verbraucher mit sich. Durch das neue Reglement, an das sich neben Banken auch Kreditvermittler (online und offline) zu halten haben, sollen Verbraucher besser geschützt werden und mehr Rechtssicherheit erlangen. Vor allem so genannte „Lockvogel-Angebote“ gehören nunmehr der Vergangenheit an, denn niemand darf für einen Kredit mit einem unrealistischen Niedrigzins werben. Wer einen Kredit bewirbt, egal ob Bank oder Kreditvermittler, muss nach der neuen Gesetzlage dem potentiellen Kreditnehmer sämtliche mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten vor Vertragsschluss offen legen. Der Sollzinssatz (vorher „Nominalzins“) – gebunden, variabel oder kombiniert -, der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag sowie der Gesamtkreditbetrag müssen in klarer, verständlicher und auffallender Weise kommuniziert werden. Komplettiert werden die Angaben mit einem repräsentativen Beispiel, dem der effektive Jahreszins zugrunde gelegt werden muss, den mindestens zwei Drittel der über die Werbung zustande gekommenen Kreditverträge erhalten. In den Anwendungsbereich der neuen Verbraucherkreditrichtlinie fallen Verbraucherkredite, das heißt Kredite von Unternehmern an Verbraucher. Neben den klassischen Ratenkrediten betrifft das auch Überziehungskredite und geduldete Überziehungen beim Girokonto. Nicht betroffen sind Kredite unter 200 Euro.

Auch Affiliates, die Kredit- und Girokonten-Partnerprogramme bewerben und diese auf ihren eigenen Websites darstellen, müssen ihre Vergleiche und Detailseiten so gestalten, dass diese den Vorgaben der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie entsprechen. Bei der Bewerbung von Girokonten mit einer eingeräumten und geduldeten Überziehungsmöglichkeit (Dispositionskredit) müssen die Angaben für Verbraucher gut ersichtlich sein; entweder werden diese direkt beim Zinssatz mit angegeben oder so wie unter http://www.kostenloses-girokonto.net als Fußnote im Kreditvergleich. Bei Girokonten muss ersichtlich sein, ob der Sollzinssatz, der bei Inanspruchnahme des Dispokredits bzw. bei einer geduldeten Überziehung berechnet wird, gebunden, variabel oder kombiniert ist.