In Deutschland gibt es seit dem 11. Juni 2010 ein neues Reglement, was die Vergabe von Krediten an Verbraucher angeht. Mit Einführung der neuen Verbraucherkreditrichtlichtlinie müssen sich Banken und Kreditvermittler bei der Bewerbung von Krediten bzw. bei der vorvertraglichen Information an neue Spielregeln gewöhnen. Ziel ist es, Verbraucher bessern zu schützten und ihnen dadurch mehr Rechtssicherheit zu geben. Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt für alle Verbraucherkredite über 200 Euro, wie beispielsweise dem klassischen Ratenkredit oder dem Sofortkredit, aber auch für Überziehungskredite. Nicht betroffen sind zinslose Kredit sowie Förderkredite.
Vor allem so genannte „Lockvogel-Angebote“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Darlehensvermittler, Banken und Sparkassen dürfen jetzt nicht mehr mit einem unrealistischen Niedrigzins werben, sondern sind verpflichtet, alle mit dem Kredit in Zusammenhang stehenden Gebühren und Kosten offenzulegen. Anzugeben sind neben dem Nettodarlehensbetrag und dem Gesamtbetrag des Kredits, der Sollzins und der effektive Jahreszinssatz. Durch ein einheitliches Formblatt zu den vorvertraglichen Informationen, das alle notwendigen Informationen zum Kredit enthält, ist es nunmehr Verbrauchern möglich, europaweit mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Zu den notwendigen Angaben gehört ebenfalls ein repräsentatives Beispiel. Dieses basiert auf dem effektiven Jahreszinssatz, den zwei Drittel der über die Werbung zustande gekommenen Verträge erhalten.
Auch Selbständige profitieren von dem neuen Regelwerk. Zwar hat es diese Zielgruppe in der heutigen Zeit nicht gerade einfach, einen günstigen Kredit zu erhalten, einige Banken und Kreditvermittler haben sich allerdings auf die Vergabe von Finanzierungen auch an Selbständige und Freiberufler spezialisiert. Die aktuellen Kreditkonditionen können Selbständige und Gewerbetreibende im aktuellen Kredit-Vergleich unter http://www.sofortkredite.net/kredite-fuer-selbststaendige.html nachlesen. Neben den effektiven Zinssätzen findet man auch den Sollzinssatz sowie ein repräsentatives Beispiel.