Posts Tagged: Kredite


21
Jul 10

In Deutschland ab sofort neue Regeln bei Kreditvermittlung

In Deutschland gibt es seit dem 11. Juni 2010 ein neues Reglement, was die Vergabe von Krediten an Verbraucher angeht. Mit Einführung der neuen Verbraucherkreditrichtlichtlinie müssen sich Banken und Kreditvermittler bei der Bewerbung von Krediten bzw. bei der vorvertraglichen Information an neue Spielregeln gewöhnen. Ziel ist es, Verbraucher bessern zu schützten und ihnen dadurch mehr Rechtssicherheit zu geben. Die Verbraucherkreditrichtlinie gilt für alle Verbraucherkredite über 200 Euro, wie beispielsweise dem klassischen Ratenkredit oder dem Sofortkredit, aber auch für Überziehungskredite. Nicht betroffen sind zinslose Kredit sowie Förderkredite.

Vor allem so genannte „Lockvogel-Angebote“ wird es in Zukunft nicht mehr geben. Darlehensvermittler, Banken und Sparkassen dürfen jetzt nicht mehr mit einem unrealistischen Niedrigzins werben, sondern sind verpflichtet, alle mit dem Kredit in Zusammenhang stehenden Gebühren und Kosten offenzulegen. Anzugeben sind neben dem Nettodarlehensbetrag und dem Gesamtbetrag des Kredits, der Sollzins und der effektive Jahreszinssatz. Durch ein einheitliches Formblatt zu den vorvertraglichen Informationen, das alle notwendigen Informationen zum Kredit enthält, ist es nunmehr Verbrauchern möglich, europaweit mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen. Zu den notwendigen Angaben gehört ebenfalls ein repräsentatives Beispiel. Dieses basiert auf dem effektiven Jahreszinssatz, den zwei Drittel der über die Werbung zustande gekommenen Verträge erhalten.

Auch Selbständige profitieren von dem neuen Regelwerk. Zwar hat es diese Zielgruppe in der heutigen Zeit nicht gerade einfach, einen günstigen Kredit zu erhalten, einige Banken und Kreditvermittler haben sich allerdings auf die Vergabe von Finanzierungen auch an Selbständige und Freiberufler spezialisiert. Die aktuellen Kreditkonditionen können Selbständige und Gewerbetreibende im aktuellen Kredit-Vergleich unter http://www.sofortkredite.net/kredite-fuer-selbststaendige.html nachlesen. Neben den effektiven Zinssätzen findet man auch den Sollzinssatz sowie ein repräsentatives Beispiel.


21
Jul 10

Beim Bewerben von Girokonten die VKR beachten

Die am 11. Juni 2010 von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachte EU-Verbraucherkreditrichtlinie brachte einige neue Regeln hinsichtlich der Vergabe von Krediten an Verbraucher mit sich. Durch das neue Reglement, an das sich neben Banken auch Kreditvermittler (online und offline) zu halten haben, sollen Verbraucher besser geschützt werden und mehr Rechtssicherheit erlangen. Vor allem so genannte „Lockvogel-Angebote“ gehören nunmehr der Vergangenheit an, denn niemand darf für einen Kredit mit einem unrealistischen Niedrigzins werben. Wer einen Kredit bewirbt, egal ob Bank oder Kreditvermittler, muss nach der neuen Gesetzlage dem potentiellen Kreditnehmer sämtliche mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten vor Vertragsschluss offen legen. Der Sollzinssatz (vorher „Nominalzins“) – gebunden, variabel oder kombiniert -, der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag sowie der Gesamtkreditbetrag müssen in klarer, verständlicher und auffallender Weise kommuniziert werden. Komplettiert werden die Angaben mit einem repräsentativen Beispiel, dem der effektive Jahreszins zugrunde gelegt werden muss, den mindestens zwei Drittel der über die Werbung zustande gekommenen Kreditverträge erhalten. In den Anwendungsbereich der neuen Verbraucherkreditrichtlinie fallen Verbraucherkredite, das heißt Kredite von Unternehmern an Verbraucher. Neben den klassischen Ratenkrediten betrifft das auch Überziehungskredite und geduldete Überziehungen beim Girokonto. Nicht betroffen sind Kredite unter 200 Euro.

Auch Affiliates, die Kredit- und Girokonten-Partnerprogramme bewerben und diese auf ihren eigenen Websites darstellen, müssen ihre Vergleiche und Detailseiten so gestalten, dass diese den Vorgaben der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie entsprechen. Bei der Bewerbung von Girokonten mit einer eingeräumten und geduldeten Überziehungsmöglichkeit (Dispositionskredit) müssen die Angaben für Verbraucher gut ersichtlich sein; entweder werden diese direkt beim Zinssatz mit angegeben oder so wie unter http://www.kostenloses-girokonto.net als Fußnote im Kreditvergleich. Bei Girokonten muss ersichtlich sein, ob der Sollzinssatz, der bei Inanspruchnahme des Dispokredits bzw. bei einer geduldeten Überziehung berechnet wird, gebunden, variabel oder kombiniert ist.