Im Internet lässt sich Geld verdienen und einige Unternehmen nutzen dies natürlich auch. Zahlreiche Plattformen bieten Dienstleistungen an und viele Verbraucher nutzen diese. Hier stellt sich natürlich die Frage in wieweit der Verbraucher vor Betrügern geschützt werden kann.
Als eines der bekanntesten Gesetze gilt das Fernabsatzgesetz mit dem vierzehn tätigem Widerrufsrecht bei gekauften Gütern im Internet. Oft werden solche Gesetze jedoch durch bestimmte Klauseln außer Kraft gesetzt. Wird ein Produkt z.B. individuell gefertigt, so greift das Gesetz nicht. Hier fängt es oft schon bei Kleinigkeiten an. Wird im Internet z.B. Müsli selber zusammengestellt, dann handelt es sich hierbei ein eine individuelle Anfertigung. Bei Providern im Bereich Webhosting wird das Gesetz ebenfalls oft außer Kraft gesetzt. Wird ein Webhosting Paket bestellt, so beginnt der Anbieter mit seiner Dienstleistung und ein Widerrufsrecht existiert in den meisten Fällen nicht mehr.
Für einige Aufmerksamkeit haben vor Monaten Anbieter von Download–Plattformen gesorgt. Hier wurden kostenlose Programme zur Verfügung gestellt. Kostenpflichtig war jedoch eine Mitgliedschaft die vor dem Download oft sorglos abgeschlossen wurde.
Hauptproblem ist hier oft die Unwissenheit von Verbrauchern die immer wieder in diverse Fallen stolpern. Anschließend entsteht oft ein Rechtsstreit der mit zahlreichen zusätzlichen Kosten in Verbindung steht.
Ist ein Verbraucher in eine solchen Kostenfalle getappt, so sollte der erste Gang immer zur Verbraucherschutzzentrale führen. Weiterhin existieren zahlreiche Foren im Internet die ein Betroffener aufsuchen kann. Gelegentlich finden sich dort auch andere Betroffene die beim gleichen Anbieter in die gleiche Kostenfalle getappt sind.