Posts Tagged: Girokonten


21
Jul 10

Girokonten – wirklich kostenlos oder Kostenfalle?

Kostenlose Girokonten gibt es fast so viele wie Sand am mehr. Zwar lässt sich mit dem richtigen Girokonto jedes Jahr Jahr ein nettes Sümmchen einsparen, allerdings ist die Auswahl des richtigen Bankkontos nicht gerade einfach, vor allem dann, wenn man sich noch nicht wirklich mit der Materie auseinandergesetzt hat. Zwar gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Girokonten zum Nulltarif, allerdings kann das vermeintlich kostenlose Konto ganz schnell zur Kostenfalle werden. Dies ist nämlich dann der Fall, wenn die Bank für Dienstleistungen und Transaktionen zusätzliche Gebühren verlangt, die der Kunde vor Abschluss des Girokontos nicht bedacht hat. Sämtliche Gebühren, die die Bank für Transaktionen und verschiedene Leistungen berechnet, finden sich in der Preisliste wieder. Zu den versteckten Gebühren zählen unter anderem die Kosten für das Geldabheben an fremden Automaten oder horrende Zinsen für den Dispokredit. Allerdings ist es nur sehr mühsam, sich sämtliche Gebühren herauszusuchen und miteinander zu vergleichen. In diesem Fall helfen bereits aufgearbeitete Vergleiche im Internet. Der professionell aufgearbeitete Vergleich unter http://www.kostenloses-girokonto.net/girokonto-vergleich.html verschafft einen Überblick über marktaktuelle Kontoangebote.

Bevor es an den Vergleich verschiedener Girokonten geht, sollte man sich darüber Gedanken machen, welche Bankleistungen man öfters in Anspruch nehmen wird. Ebenfalls ist wichtig, ob sich ein Bankautomat in der Nähe befindet, an dem man kostenlos Bargeld abheben kann. Von Vorteil ist es, wenn das Kreditinstitut einem Verbund angehört, wie der Cash Group oder dem CashPool. Die Girokonten mit den besten Konditionen werden meistens von Direktbanken angeboten, die ihre Finanzprodukte hauptsächlich über das Internet vertreiben. Dadurch können die Verwaltungskosten sehr niedrig gehalten werden und in Form von günstigen Konditionen an die Kunden weitergegeben werden.


21
Jul 10

Beim Bewerben von Girokonten die VKR beachten

Die am 11. Juni 2010 von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachte EU-Verbraucherkreditrichtlinie brachte einige neue Regeln hinsichtlich der Vergabe von Krediten an Verbraucher mit sich. Durch das neue Reglement, an das sich neben Banken auch Kreditvermittler (online und offline) zu halten haben, sollen Verbraucher besser geschützt werden und mehr Rechtssicherheit erlangen. Vor allem so genannte „Lockvogel-Angebote“ gehören nunmehr der Vergangenheit an, denn niemand darf für einen Kredit mit einem unrealistischen Niedrigzins werben. Wer einen Kredit bewirbt, egal ob Bank oder Kreditvermittler, muss nach der neuen Gesetzlage dem potentiellen Kreditnehmer sämtliche mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten vor Vertragsschluss offen legen. Der Sollzinssatz (vorher „Nominalzins“) – gebunden, variabel oder kombiniert -, der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag sowie der Gesamtkreditbetrag müssen in klarer, verständlicher und auffallender Weise kommuniziert werden. Komplettiert werden die Angaben mit einem repräsentativen Beispiel, dem der effektive Jahreszins zugrunde gelegt werden muss, den mindestens zwei Drittel der über die Werbung zustande gekommenen Kreditverträge erhalten. In den Anwendungsbereich der neuen Verbraucherkreditrichtlinie fallen Verbraucherkredite, das heißt Kredite von Unternehmern an Verbraucher. Neben den klassischen Ratenkrediten betrifft das auch Überziehungskredite und geduldete Überziehungen beim Girokonto. Nicht betroffen sind Kredite unter 200 Euro.

Auch Affiliates, die Kredit- und Girokonten-Partnerprogramme bewerben und diese auf ihren eigenen Websites darstellen, müssen ihre Vergleiche und Detailseiten so gestalten, dass diese den Vorgaben der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie entsprechen. Bei der Bewerbung von Girokonten mit einer eingeräumten und geduldeten Überziehungsmöglichkeit (Dispositionskredit) müssen die Angaben für Verbraucher gut ersichtlich sein; entweder werden diese direkt beim Zinssatz mit angegeben oder so wie unter http://www.kostenloses-girokonto.net als Fußnote im Kreditvergleich. Bei Girokonten muss ersichtlich sein, ob der Sollzinssatz, der bei Inanspruchnahme des Dispokredits bzw. bei einer geduldeten Überziehung berechnet wird, gebunden, variabel oder kombiniert ist.